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Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet stellt eine zunehmend wichtiger werdende Einnahmequelle für deutsche Unternehmen und damit natürlich auch für deutsche Weingüter dar. Wurden im Jahr 2006 bereits 438 Milliarden Euro im deutschen E-Commerce umgesetzt, so wird für das Jahr 2010 sogar mit 781 Milliarden Euro gerechnet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Unternehmen häufig mit massiven Problemen zu kämpfen haben.
Viele Weingüter, sowie aber auch andere Unternehmen lassen sich dadurch von einem Engagement im Internet abschrecken oder stellen ihre Aktivitäten entmutigt wieder ein. Genau hier setzen unsere Aktivitäten an. Wir möchten hier kompakt und aus einem Guss Lösungen zu den wichtigsten Problemen rund um den elektronischen Handel anbieten. Dabei haben wir insbesondere darauf Wert gelegt, auch für Probleme Lösungen zu finden, die bisher eher wenig Beachtung gefunden hatten. Neben Themenfeldern wie Shop-Auswahl oder auch E-Commerce-Recht greifen wir deswegen auch die Zahlungsabwicklung, das Risiko- und Forderungsmanagement sowie den zunehmend wichtiger werdenden Verkauf ins Ausland auf. Um die wichtigsten Informationen für den erfolgreichen Aufbau und Betrieb eines Online-Geschäfts in einfach verständlicher und prägnanter Form zusammenzustellen, haben wir diese Seite bereitgestellt. Hier finden Sie handfeste Lösungen.
Natürlich bleibt es uns nicht erspart auf Risiken des Onlinehandels hinzuweisen. Gerade in letzter Zeit droht eine neue massive Abmahnwelle. Beispiel: Wer in seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die Rücksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufnehmen. Ansonsten kann dies als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden. Es liegen mittlerweile mehrere Gerichtsentscheidungen vor, die das Fehlen einer solchen AGB-Regelung als wettbewerbswidrig eingestuft haben. Von einer gefestigten Rechtsprechung kann zwar noch nicht ausgegangen werden, rein vorsorglich sollten aber Online-Händler folgende Maßnahmen treffen: Verzicht auf die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung oder Aufnahme einer entsprechenden vertraglichen Regelung in die AGB. Ein Verzicht hat zur Folge, dass ein Händler nach einem Widerruf zwar in jedem Fall die Rücksendekosten zu tragen hat, er aber keine Abmahnung in diesem Bereich mehr befürchten muss. Sie werden bei Weingut Onlinehandel in Zukunft immer wertvolle Tipps, Hinweise und auch Erfahrungsberichte von und für Weingütern lesen können. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie einige Informationen nur bekommen, wenn Sie angemeldet sind. Die Anmeldung können Sie mit dem Usernamen und dem Passwort durchführen, die Sie durch Ihren Eintrag auf www-Deutscher-Weinführer.de mit Postzustellung erhalten haben.
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